Rehabilitation („Reha“) (2024)

Was bedeutet Rehabilitation?

Rehabilitation – kurz „Reha“ – bedeutet übersetzt etwa "Wiederherstellung“. Mithilfe der medizinischen Rehabilitation sollen Patienten und Patientinnen die Folgen einer Krankheit oder eines Unfalls so bewältigen können, dass sie im Alltag möglichst gut zurechtkommen. Zu diesem Zweck dienen verschiedene medizinische, therapeutische, pädagogische, berufliche und soziale Maßnahmen – je nachdem, welche Rehabilitationsziele erreicht werden sollen.

In der medizinischen Rehabilitation werden etwa Physikalische Therapie, Ergotherapie, Physiotherapie und Logopädie eingesetzt. Außerdem versorgen die Therapeuten und Therapeutinnen die Patienten und Patientinnen mit verschiedenen Hilfsmitteln, etwa Korsetts und Gehhilfen. Die Patienten und Patientinnen können auch psychologisch begleitet, neuropsychologisch therapiert, medikamentös behandelt und geschult werden. Darüber hinaus wendet man zum Training von Fertigkeiten künstlerische und körperorientierte Therapien an.

In vielen Situationen ist es wichtig, die Angehörigen mit in die Behandlung einzubeziehen. Zur Rehabilitation gehört auch, die Belastungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten zu erproben, sie stufenweise wieder in den Beruf einzugliedern, beruflich zu qualifizieren beziehungsweise umzuschulen, und den Arbeitsplatz und den Wohnraum anzupassen.

Ziele einer Rehabilitation

Vor der Reha beurteilt der Arzt oder die Ärztin, wie sich die Gesundheitsstörung auf Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe auswirkt. Dazu verwendet er zum Beispiel die International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF). Anschließend definieren Patient oder Patientin und Arzt oder Ärztin gemeinsam die Ziele der Rehabilitation.

Als körperliche Ziele sollen etwa Beweglichkeit, Ausdauer und Kraft verbessert werden. Zu den Aktivitätszielen gehört, die Mobilität und die Fähigkeiten für Aktivitäten des täglichen Lebens wie Anziehen, Essen, Hygiene und Haushalt wiederzuerlangen. Meist soll die betroffene Person auch wieder einer Beschäftigung nachgehen können. Zu den psychosozialen Zielen zählt, dass der Patient oder die Patientin die Krankheit angemessen bewältigen kann.

Außerdem soll der Patient oder die Patientin gegebenenfalls ein vernünftiges Gesundheitsverhalten erlernen. Mithilfe der Rehabilitation sollte die betreffende Person so weit wie möglich wieder am sozialen, kulturellen und beruflichen Leben teilnehmen können.

Welche Arten einer Rehabilitation gibt es?

Es gibt verschiedene Rahmenbedingungen für eine Rehabilitation.

Frührehabilitation

Vor allem in der Neurologie und der Geriatrie wird oft bereits während einer stationären Behandlung im Krankenhaus wegen einer akuten Erkrankung mit bestimmten Rehabilitationsmaßnahmen begonnen. Bei der sogenannten Frührehabilitation, die noch Bestandteil der Krankenhausbehandlung ist, ist ein enger Kontakt zwischen dem Rehabilitationsteam und den primär behandelnden Abteilungen möglich.

Anschlussrehabilitation

Eine klassische Anschlussrehabilitation in einer spezialisierten Rehabilitationseinrichtung wird durch das Behandlungsteam im Krankenhaus organisiert und findet üblicherweise im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus statt.

Stationäre Rehabilitation

Die Rehabilitation bei chronischen Erkrankungen läuft oft stationär ab, das heißt der Patient oder die Patientin befindet sich dafür in einer Rehabilitationsklinik. Er oder sie schläft und isst auch dort und bekommt ein Programm an Maßnahmen zusammengestellt, das auf ihn oder sie zugeschnitten ist. Eine stationäre Rehabilitation kommt immer dann infrage, wenn eine ambulante Maßnahme nicht ausreicht.

Ambulante Rehabilitation

Grundsätzlich können viele Maßnahmen der Rehabilitation ambulant, also ohne Übernachtung in einer Klinik, erfolgen. Der Patient oder die Patientin sucht dann die Rehaeinrichtung nur für die Behandlungen auf.

Gerade für multimorbide oder ältere Menschen kommt auch eine mobile Rehabilitation in Form von Hausbesuchen, auch im Pflegeheim, infrage, wenn sie in anderen Angebotsformen nicht erfolgreich rehabilitiert werden können. Hierbei kann das Reha-Team neben den Therapien auch die Umwelt so anpassen, dass ein selbstständiges Leben zu Hause möglich ist. Mobile Rehabilitation gibt auch Angehörigen und Pflegekräften Anleitung bei Pflegetätigkeiten.

Teilstationäre Rehabilitation

Bei der teilstationären Rehabilitation übernachtet der Patient oder die Patientin zu Hause und verbringt dort auch therapiefreie Zeiten wie das Wochenende. Die übrige Zeit befindet er oder sie sich jedoch in der Rehabilitationseinrichtung. Es gibt dort auch Ruhemöglichkeiten für die Zeit zwischen den Behandlungen.

Geriatrische Reha

Alte Menschen, die an verschiedenen Krankheiten leiden, lernen im Rahmen einer geriatrischen Rehabilitation, mit ihren Einschränkungen im Alltag besser zurechtzukommen, damit sie möglichst lange selbstständig oder mit Unterstützung in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können.

Die auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Therapien und Unterstützungsmaßnahmen können ambulant, mobil oder stationär durchgeführt werden. Auch bei bereits bestehender Pflegebedürftigkeit kann sich eine Reha lohnen, um Alltagsverrichtungen zu trainieren und somit den Pflegeaufwand zu verringern.

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Voraussetzungen für eine Rehabilitation

Wenn vom Arzt verordnete ambulante Therapien – sogenannte Heilmittel – nicht ausreichend sind, kann der Arzt oder die Ärztin eine Rehabilitation empfehlen. Er unterstützt die betroffene Person dabei, den Antrag zu stellen. Die Übernahme der Kosten für eine ambulante, mobile oder stationäre Rehabilitation muss der oder die Betroffene jedoch vor der Behandlung zum Beispiel bei der Krankenkasse beantragen.

Damit die Rehabilitation genehmigt wird, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Dazu gehört, dass aufgrund einer Erkrankung die Einbindung in Beruf und Gesellschaft, die sogenannte Teilhabe, gefährdet ist. Für die Wahl der Rehabilitationsform ist entscheidend, inwieweit der Patient von seiner körperlichen und seelischen Verfassung her in der Lage ist, an den Behandlungen teilzunehmen, und dazu auch ausreichend motiviert ist. Schließlich sollte auch eine realistische Aussicht darauf bestehen, dass die Rehabilitation erfolgreich ist und der Betreffende tatsächlich wieder in Beruf und Gesellschaft zu integrieren ist. Der Patient hat ein Wunsch- und Wahlrecht bezüglich der Rehabilitationsform und der Rehaeinrichtung.[1]

Erkrankungen, die Aufgrund einer Einschränkung eine Rehabilitation nötig machen können

Folgende Erkrankungen erfordern häufig eine Rehabilitation:

  • neurologische Krankheitsbilder (etwa Schlaganfall),
  • orthopädische Operationen (etwa Hüftgelenksersatz)
  • unfallbedingte Verletzungen
  • akute Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (etwa Herzinfarkt)
  • Tumorerkrankungen (etwa Brustkrebs)

Auch im Verlauf von chronischen Krankheiten kann eine Rehabilitation notwendig sein, wenn die Erkrankung oder ihre Folgen gefährden, dass der oder die Betroffene in Beruf und Gesellschaft eingebunden ist oder gar die Pflegebedürftigkeit oder ein vorzeitiger Rentenbezug droht. Beispiele sind Stoffwechselstörungen wie Diabetes oder Fettleibigkeit, chronische Lungenerkrankungen (COPD) oder zunehmend auch psychische Erkrankungen.

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Wer bezahlt eine Rehabilitation?

Von Fall zu Fall unterscheidet sich, wer für die Kostenübernahme zuständig ist:

  • der Deutsche-Rentenversicherung-Bund oder deren Regionalträger (wenn etwa die weitere Teilhabe am Berufsleben ermöglicht werden soll)
  • die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen (wenn etwa eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet oder Einschränkungen vermindert werden sollen)
  • die gesetzliche Unfallversicherung (wenn etwa ein Betriebsunfall vorlag)
  • in Ausnahmefällen die Haftpflichtversicherung

Gesetzlich versicherte Patienten und Patientinnen über 18 Jahre müssen aber üblicherweise Zuzahlungen leisten. Die Zuzahlung beträgt pro Behandlungs- beziehungsweise Aufenthaltstag 10 Euro. [2]Je Maßnahme gibt es einen Maximalbetrag, den Betroffene selbst zuzahlen müssen.

Wie lange dauert eine Rehabilitation?

Eine ambulante Rehabilitation dauert üblicherweise maximal 20 Behandlungstage, eine stationäre Reha drei Wochen. Bei einer medizinischen Notwendigkeit kann die Rehabilitation verlängert werden. Eine Rehabilitation für Kinder unter 14 Jahren dauert meist vier bis sechs Wochen.[3]

Wie oft ist eine Rehabilitation möglich?

Erst vier Jahre nach einer erfolgten Reha besteht üblicherweise ein Anspruch auf eine erneute Rehabilitation.[4] Liegen entsprechend dringende medizinische Gründe vor, kann eine erneute Reha auch früher erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel enthält nur allgemeine Hinweise und darf nicht zur Selbstdiagnose oder –behandlung verwendet werden. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Die Beantwortung individueller Fragen durch unsere Experten ist leider nicht möglich.

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